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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTS-, LIEFERUNGS- und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (AGB)
der Firma Athletic Plus Lechner & Mader OG
im folgenden „Auftragnehmer“ genannt:

Für alle Aufträge und deren Abwicklung gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen:

Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Sie verpflichten den Auftragnehmer auch dann nicht, wenn in der schriftlichen Bestellung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. Zu anderen Bedingungen als den AGB und den vom Auftragnehmer schriftlich anerkannten Abweichungen kommt ein Vertrag nicht zustande.


1.     Bestellung:

Der Auftraggeber bleibt solange an seine Bestellung gebunden, bis er vom Auftragnehmer eine schriftliche Ablehnungserklärung erhält. Erteilte Aufträge können nicht zurückgezogen werden.


2.     Lieferzeit:

Lieferzeit und Liefertermine gelten stets als unverbindlich und nur annähernd, sodass sie überschritten werden können. Hiervon ausgenommen sind schriftlich vereinbarte Fix-Liefertermine. Bei Änderung oder Ergänzung einer Bestellung beginnt die ursprünglich genannte Lieferzeit von neuem.
Sollte eine rechtzeitige Lieferung durch besondere Umstände nicht möglich sein, so kann ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Auftraggebers erst erfolgen, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens 4 Wochen erfolglos verstrichen ist. Im Falle eines Rücktritts steht dem Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer kein Schadenersatzanspruch zu.
Nähere Angaben zu den Liefer- bzw. Speditionskosten ergeben sich aus den Angaben im Warenkorb oder dem jeweiligen Angebot.


3.     Versand:

Sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind, bleibt die Art des Versandes dem Auftragnehmer überlassen. Die Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers geliefert. Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Ware auf den Auftraggeber über. Verzögert sich die Versendung oder Übernahme der Ware aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.


4.     Angebote und Preise:

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Es gelten die Preise der aktuellsten Preis-/Katalogunterlagen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Telefonische Bestellungen sind rechtsverbindlich, schriftliche Auftragsbestätigungen müssen innerhalb von 7 Kalendertagen auf ihre Richtigkeit geprüft werden, bei späteren Auftragsstornierungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Stornokosten von 50 % des Auftragswertes zu berechnen, bei Annahmeverzug haftet der Auftraggeber für die entstehenden Kosten.


5.     Zahlungsbedingungen:

Die Rechnungen des Auftragnehmers sind bei Warenerhalt innerhalb von 10 Tagen netto ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in der Höhe von 10,25 % verrechnet.


6.     Mängel und Gewährleistung:

Der Auftraggeber hat die gelieferten Waren sofort bei Anlieferung sorgfältig zu überprüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche aus welchem Titel immer schriftlich unverzüglich zu rügen. Sollte aus besonderen Gründen bei der Übernahme eine sofortige Prüfung der Ware auf Mängel nicht möglich sein, ist dies bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief oder sonst schriftlich zu vermerken. In diesem Falle sind vorhandene Mängel binnen 4 Tagen nach Eintritt der Überprüfungsmöglichkeit schriftlich bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche dem Auftragnehmer bekannt zu geben. Sämtliche Angaben zu Preisen, Maßen, Farben, technischen Daten, usw. stehen unter Vorbehalt. Produktänderungen, die der Verbesserung des Produktes dienen, sind ebenfalls vorbehalten.
Im übrigen gelten für Haftung, Mängelrügen und Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen des HGB und in weiterer folge des ABGB.


7.     Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises, der damit zusammenhängenden Zinsen und der mit seiner Durchsetzung verbundenen Kosten, Eigentum des Auftragnehmers.
Sollte die Ware vom Auftraggeber vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises an Dritte weiterveräußert worden sein, so gilt der von diesen zu entrichtende Kaufpreis als zum Zeitpunkt des Verkaufes an den Auftragnehmer abgetreten.
Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer innerhalb von 3 Tagen zu verständigen und ihm sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen und Unterstützungen zu erteilen.

8.     Höhere Gewalt:

Wird dem Auftragnehmer aus Gründen, auf die er keinen Einfluss hat, wie etwa bei Nichtleistung eines Zulieferers, bei Streik und Aussperrung, die Erfüllung seiner Vertragsverpflichtungen unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert, so kann er den Vertrag ganz oder teilweise aufheben. Der Auftraggeber verzichtet in diesen, wie auch in allen anderen Fällen auf jeden Rechtsanspruch aus Verzögerung oder Nichtausführung der Lieferung.


9.     Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort:

Es gilt österreichisches Recht, die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
Erfüllungsort des Vertrages ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck vereinbart.